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Verkehrssicherung

Wir sind nach MVAS-99, ZTV-sa-97 und

RSA-21 zertifiziert!

Im Detail...

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Besonders bei der Anlieferung von Fertighäusern, Garagen, Kränen oder Arbeitsbühnen muss die Zufahrtsstraße fachgerecht gesperrt werden. Oftmals blockieren diese auch Teile der Straße oder Gehwege.

 

Wir übernehmen für Sie:

  • die Erstellung eines Verkehrszeichenplan nach RSA 21

  • fristgerechte Abgabe aller Unterlagen

  • Genehmigungsverfahren bei der jeweiligen Behörde

  • Aufstellung der Verkehrszeichen und Absperrung nach Verkehrszeichenplan

  • Die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle und rechtssichere Dokumentation

Gewährleistung der Verkehrssicherheit

Sobald eine Baustellenabsicherung, oder eine Sperrung im oder in unmittelbar angrenzenden öffentlichen Verkehrsräumen für etwaige Bauprojekte -oder Anlieferungen wie zum Beispiel einer Fertiggarage, oder eines Fertighauses- eingerichtet werden soll, sind die Belange der Verkehrsteilnehmer und Behörden zu berücksichtigen, da die Verkehrssicherheit jederzeit zu gewährleisten ist.


Die Straßen müssen in den entsprechenden Bereichen ordnungsgemäß abgesichert und beschildert werden. Durch frühe Ankündigungen und entsprechender Sicherungsmaßnahmen soll erreicht werden, dass es zu keinem Verkehrschaos oder zu Konflikten kommt. Daher ist es auch sehr wichtig solche Baumaßnahmen und den damit verbundenen Eingriff in den Straßenverkehr möglichst frühzeitig und fristgerecht bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde anzumelden.

Frühzeitig planen und rechtzeitig vorschriftsmäßig beantragen

Sämtliche Verkehrszeichen und Einrichtungen für Baustellenabsicherungen sind auf

der Grundlage der Straßenverkehrsordnung nach § 45 StVO von der zuständigen Behörde

anzuordnen. Anträge sind in der Regel mindestens 4 Wochen,

manchmal auch 6 Wochen vorher bei der zuständigen

Anordnungsbehörde einzureichen. Halteverbotsschilder zum Beispiel müssen 72 Stunden (3 Tage)

vorher gestellt werden… Planen Sie daher genügend Zeit zur Bearbeitung und Umsetzung Ihres Anliegens ein.

Wichtigster und häufigster Anlass für eine kurzfristige Baustellensicherung ist der Platzbedarf für Be- und Entladearbeiten an der Baustelle. Die Sperrung des Verkehrsraumes während der gesamten Bauzeit wird nur bei nachgewiesener absoluter Notwendigkeit gewährt.

Selbstgebaute oder erstellte Baustellenabsicherungen durch Flatterband oder selbst kreierte Schilder sind nicht zulässig und sorgen im ungünstigsten Fall für ungebetenen Besuch.

Verkehrszeichenpläne / Beschilderungspläne. Wer darf was und wo wird´s geregelt?

Eine Verkehrssicherung ist immer dann erforderlich, wenn Bauarbeiten im Bereich öffentlicher Straßen stattfinden sollen oder jene berührt werden. Dies gilt auch wenn Veranstaltungen, Märkte oder ähnliche Vorhaben auf öffentlichen Plätzen, bzw. Straßen stattfinden sollen. Die Verkehrssicherung ist daher notwendig, um den Verkehr umzuleiten, oder an Baustellen sicher vorbeizuführen. Sämtliche hierfür erforderlichen Maßnahmen sind diesbezüglich in den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) gesetzlich festgeschrieben und geregelt.

Der Bauherr oder Veranstalter muss daher eine behördliche Genehmigung (VAO) bei der zuständigen Behörde einholen, die mitunter die passenden Verkehrspläne inkl. Verkehrszeichen und Beschilderungen für den betroffenen Bereich enthält.

Liegt dies dem Antrag nicht bei, ist die Anmeldung von Absperrungen für Ihr Vorhaben nicht vollständig und damit nicht genehmigungsfähig.

Ein Auszug aus MVAS 1999 beschreibt die Voraussetzung, die durch die Behörde eingefordert werden soll:

 

„….nach den mit Bekanntmachung vom 13.01.1998 (AllMBl S. 81) eingeführten zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) sollen auch Nachweise für die Eignung und Qualifikation des benannten Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen mit dem Angebot vom Bieter verlangt werden.“

Quelle: Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Arbeitsstellen an Straßen; Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999) vom 3. November 1999 (AllMBl. S. 902)

Wir sind nach MVAS-99, ZTV-sa-97 und RSA-21 zertifiziert und erstellen Ihre Pläne firstgerecht nach amtlicher Vorgabe.

Für Sie bedeutet das mehr Zeit für Ihr Bauvorhaben oder Event und eine Sorge weniger. Wir kümmern uns um den fristgerechten Aufbau, den Abbau und die Beschilderung. Dabei beachten wir alle gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Vorgaben nach RSA.

Zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein auf Ihr Vorhaben maßgeschneidertes Angebot.

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